Einleitung
Das Kurmittelhaus Sibyllenbad – Eigenbetrieb des Zweckverbandes Sibyllenbad ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vereinbar. Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit gesetzlichen Anforderungen
- Einzelne Navigationselemente sind nicht vollständig mit der Tastatur nutzbar.
- Fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Bilder.
- Unzureichende ARIA-Rollen bei komplexen Elementen.
Diese Einschränkungen resultieren aus technischen Grenzen der eingesetzten Website-Plattform. Der Plattformanbieter plant entsprechende Updates bis Dezember 2025.
Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit wird keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.
Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Dokumente und Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Bereits barrierefreie Bereiche
- Strukturierte Seitenaufteilung und konsistente Navigation.
- Ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen.
- Formulare mit beschrifteten Eingabefeldern.
- Responsive Darstellung auf mobilen Endgeräten.
Die Barrierefreiheitsquote liegt derzeit bei über 85 %.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
- Kurmittelhaus Sibyllenbad – Eigenbetrieb des Zweckverbandes Sibyllenbad
- Kurallee 1
D-95698 Bad Neualbenreuth - Telefon: +49 (0)9638 / 933-0
- Fax: +49 (0)9638 / 933-190
- E-Mail: info@sibyllenbad.de
- Website: www.sibyllenbad.de
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Freistaats Bayern wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html